Ihr verlässlicher Ansprechpartner im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht –
Dr. Peter Wagner

Sie suchen einen qualifizierten Juristen für verwaltungs- und verwaltungsstrafrechtliche Angelegenheiten? Ich stehe Ihnen für etwaige Fragestellungen sowie konkrete Anliegen im Verwaltungsrecht mit Rat und Tat zur Seite.

Das Verwaltungsrecht Österreichs ist eines der komplexesten Rechtsgebiete, mit dem man sich im Leben nahezu tagtäglich beschäftigt. Demzufolge erweist es sich oftmals als schwierig, inhaltlich korrekte Anträge zu errichten sowie die dafür zuständige Behörde zu ermitteln.

Das Ziel meiner Tätigkeit als fundierter Rechtsanwalt liegt in der verständlichen Aufklärung Ihrer Rechte und der kompetenten Vertretung vor den Ämtern, Behörden und Verwaltungsgerichten. Verhandlungssicherheit und ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen bilden dabei die Basis einer kompetenten Rechtsberatung.

Gegen Sie wurde ein Bescheid erlassen und nun benötigen Sie dringend rechtliche Hilfe, um gegen diesen vorzugehen? Als Ihr Rechtsanwalt, Dr. Peter Wagner, setze ich mich für Ihre Rechte ein und prüfe jegliche behördliche Bescheide nach deren Rechtmäßigkeit. Von der Verfassung von Beschwerden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bis zu Verwaltungsgerichtshof- und Verfassungsgerichtshofbeschwerden – Ich kümmere mich engagiert um Ihr verwaltungsrechtliches Anliegen.

Besonders in solch einem komplexen Rechtsgebiet ist es mir ein besonderes Anliegen, Ihnen die individuelle Rechtslage so verständlich und klar wie möglich darzulegen, damit etwaige später auftretende Probleme vermieden werden können.

Resignieren Sie nicht, sondern wenden Sie sich schnellstmöglich an mich, damit aus einem behördlichen Agieren keine Verwaltungsstrafe wird. Einmal zu schnell gefahren, ein anderes Mal die Stopptafel übersehen – auch Verwaltungsstrafen können kostspielig und unangenehm sein!

„Recht ist Wille zur Gerechtigkeit“
· Gustav Radbruch ·

Einen rechtswidrigen Bescheid erhalten? Die Kanzlei Dr. Peter Wagner verteidigt Ihre Rechte vor zuständigen Behörden!

Das Verwaltungsrecht lässt sich in einem allgemeinen Teil, sowie zahlreichen spezielle Gesetze, Normen und Verordnungen unterteilen. Häufige verwaltungs(straf)rechtliche Angelegenheiten sind z.B. Führerscheinentzug, Gewerbeberechtigungen, sowie Baugenehmigungen.

Sie benötigen eine baubehördliche Genehmigung? Ich berate und betreue Sie bei der Erlangung von Bewilligungen – sei es aus formaler oder juristischer Sicht. Dank meiner Erfahrung und dem damit verbundenen juristischen Know-how bemühe ich mich um Ihre individuelle Genehmigung in Kürze und übernehme gerne die Korrespondenz mit Ämtern und Behörden.

Ich biete Ihnen in nahezu sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechtes juristische Unterstützung an. Hier nur ein paar Beispiele: 

  • Entzug der Lenkberechtigung:
    Überprüfung des Entziehungsgrundes, Notwendigkeit einer Nachschulung, Angemessenheit der Dauer
  • Gewerberecht:
    Betriebsanlagengenehmigungen, Überprüfung behördlicher Gewerbeberechtigungen 
  • Baurecht:
    Baugenehmigungen, Überprüfung baubehördlicher Auflagen, Flächenwidmung und Raumordnung, Nachbarrecht

Fundierte Rechtsberatung bei verwaltungsstrafrechtlichen Verstößen in 1150 Wien

Übertretungen von Verwaltungsvorschriften sind im Verwaltungsstrafrecht geregelt. Als Ihr Anwalt im Verwaltungsstrafrecht prüfe ich, ob Verwaltungsstrafen gerechtfertigt sind und vertrete Sie und Ihre Rechte bei Delikten und Verstößen des Veraltungsrechts.

Neben Verstößen gegen die Bau- und Gewerbeordnung sind Delikte gegen die Straßenverkehrsordnung ein immerwährender Punkt auf der Tagesordnung eines Anwaltes. Geschwindigkeitsüberschreitungen, alkoholisiertes Fahren oder die Nichtbeachtung von Verkehrsschildern – mit solchen verwaltungsstrafrechtlichen Umständen kommt fast jeder Autofahrer einmal in Berührung.

Vertrauen Sie auf meine Fachkenntnisse im Verwaltungsstrafrecht! Ich überprüfe Ihr Verwaltungsstrafverfahren genauesten, verschaffe mir einen Überblick und kläre Sie über mögliche Erfolgschancen auf.

Ich vertrete Sie kompetent in folgenden Verwaltungsstrafdelikten:

  • Baurecht
    z.B. Nichteinhaltung von nachbarschützenden Vorschriften, Verstöße gegen die Bauordnung
  • Gewerberecht
    z.B. Nichteinhaltung von Betriebsanlagengenehmigungen, Gewerbevorschriften sowie Überschreitungen des Gewerbeumfangs
  • Führerscheingesetz (FSG)
    z.B. Probezeit-Verstöße, Übertretung der StVO
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    z.B. Bußgeldbescheide, Parkverstöße, Alkoholisiertes Fahren, Geschwindigkeitsübertretungen, Nichtbeachtung der StVO
  • Kraftfahrgesetz (KFG)

Rechtsexperte für Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht in Wien

Durch konsequentes und verhandlungssicheres Auftreten und absoluter Diskretion, schaffen wir Ihr verwaltungsrechtliches Problem aus der Welt. Hauptaugenmerk meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Unterstützung in der Beantragung von Bewilligungen und Genehmigungen.

Kontaktieren Sie mich noch heute, um im Rahmen eines Erstberatungsgespräches Ihr verwaltungsrechtliches Problem sowie ungeklärte Fragen zu besprechen. Ihr Anliegen ist bei mir in besten Händen!

Dr. Peter Wagner, Rechtsanwalt für Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht.