Ihre Ansprechperson bei allen strafrechtlichen Belangen – Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peter Wagner in Wien
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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peter Wagner betreut und unterstützt Sie rund um das Thema Strafrecht in Österreich. Sie haben eine ungeklärte Frage oder ein konkretes Anliegen im Strafrecht? Dann sind Sie hier auf der richtigen Seite gelandet!
Das Strafrecht ist äußerst komplex und setzt ein umfassendes Wissen der geltenden Rechtslage voraus, sodass es ein gewisses Maß an Kompetenz bei der praktischen Umsetzung erfordert.
Als erfahrener Strafverteidiger vertrete ich Sie mit Engagement und Durchsetzungsvermögen vor allen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Das Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die kompetente und verlässliche Rechtsbegleitung während des gesamten Strafprozesses – sowohl in außergerichtlichen Belangen, als auch in Prozessen vor Gerichten.
Sie wurden einer Straftat beschuldigt, sehen diese Beschuldigung jedoch als nicht gerechtfertigt an? Nicht immer sind Angeklagte auch die Schuldigen, dennoch muss massiven Anschuldigungen mit Hilfe eines Anwalts mit Gegenbeweisen entgegengetreten werden. Aus diesem Grund kann eine möglichst zeitnahe Konsultation eines Rechtsanwalts für Strafrecht von ausschlaggebender Bedeutung sein.
Voraussetzungen der Strafbarkeit sind ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges, sowie schuldhaftes Verhalten. Ich, Dr. Peter Wagner, setze mich stark dafür ein, Ihre Rechte und Interessen zu verteidigen und zu wahren! Auch wenn die Lage manchmal ausweglos erscheint, bin ich an Ihrer Seite und gebe Ihnen jenen juristischen Rückhalt, der in solchen Situationen dringend vonnöten ist.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien stehe ich Ihnen während des gesamten Verfahrens, von der Ladung zur Einvernahme im Ermittlungsverfahren, bei Hausdurchsuchungen, bei Hauptverhandlung und, wenn nötig, auch im Rechtsmittelverfahren zur Seite. Ganz gleich in welcher Situation Sie sich aktuell befinden, ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Lösung für Sie.
Rechtsanwaltkanzlei für Strafrecht in 1150 Wien
Bei Straftaten, die keine schweren Delikte einschließen und deren Sachlage hinreichend geklärt wurde, kann es zu einer Lösung mittels Diversion kommen. Die Diversion (z.B. Probezeit, gemeinnützige Leistungen, Tatausgleich etc.) stellt eine alternative Beendigungsmöglichkeit eines Strafverfahrens dar. Wie bereits erwähnt, darf dieses jedoch nur im Bereich der leichten Kriminalität liegen.
Meine Anwaltskanzlei für Strafrecht setzt sich tatkräftig für die Geltendmachung einer diversionellen Erledigung ein. Oftmals ist ein Freispruch nicht möglich, aber das Erwirken einer Diversion mildert Ihr Strafvergehen um ein Vielfaches ab, glauben Sie mir!
In etwaigen Belangen zu Inhaftierungen besitze ich jahrelange Erfahrung und ein umfangreiches Fachwissen. Daher werde ich auch alles unternehmen, um eine Enthaftung aus der Untersuchungshaft so rasch wie möglich durchzusetzen. Ferner biete ich Ihnen eine tatkräftige Vertretung in Verfahren über nachträgliche Strafmilderung, bedingte Entlassung, vorzeitige Tilgungen und im Gnadenverfahren an.
Meine Leistungsbereiche als Strafverteidiger:
- Vornahme einer Akteneinsicht, Besorgung von Aktenabschriften und Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie
- Vertretung im Ermittlungsverfahren, Vorbereitung der Einvernahme, Begleitung und Beistand bei kriminalpolizeilicher Vernehmung
- Aufsuchen in der Untersuchungshaft, Vertretung bei Haftverhandlungen mit dem Ziel einer Enthaftung
- Verteidigung anlässlich der Hauptverhandlung
- Vertretung in sämtlichen Bereichen des Strafgesetzbuches (Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Amtsmissbrauch, Erpressung, Raub, Mord etc.) samt Nebengesetzen (z.B. Suchtgiftdelikte)
Ihre kompetente Strafverteidigung in 1150 Wien – Dr. Peter Wagner
Kreativität und strategisches Denken sind besonders im Strafrecht von fundamentaler Bedeutung. Gemeinsam mit meinen Mandanten erarbeite ich eine Strategie, die Ihre Rechte verteidigt und Sie von schweren Strafen schützt.
Kontaktieren Sie mich zum frühest möglichen Zeitpunkt, damit Ihr strafrechtliches Anliegen rasch gelöst werden kann. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafanwalt beraten!